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Der Mindestlohn in der Musikbranche

Viele Musiker kennen zwar das Wort „Mindestlohn“, können aber nur wenig damit anfangen. Die Musikbranche gilt als eine der Branchen, in der es am wenigsten zu diesem Thema zu sagen gibt. Dabei ist das so nicht richtig. Nicht immer sind es die Musiker, die einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Auch die Menschen hinter den Musikern, also die wichtigen Personen, welche den Auftritt erst ermöglichen, haben einen Anspruch auf die minimale und gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung.

Der Künstler an sich ist selten berechtigt

 

Wer gerne Musik hört und auflegt, der kann sich ja gerne einmal als DJ ausprobieren. Das ist vergleichsweise leicht und es braucht lediglich ein gewisses Gespür für die Wünsche des Publikums. Dazu kommen noch ein guter Musikgeschmack und die passende Ausrüstung und schon kann es losgehen. Als frei arbeitender DJ hat man in der Regel keinerlei Anspruch auf den Mindestlohn. Man arbeitet als freischaffender und damit selbständiger Künstler. In diesem Fall wird man auf Basis eines Honorars entlohnt, und nicht wie ein regulärer Arbeitnehmer. Das Thema Mindestlohn wird somit erst interessant, wenn eigene Angestellte zur Vorbereitung der Auftritte benötigt werden. Künstler sind in der Regel nicht berechtigt und können nicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn pochen. Allerdings hat dessen Höhe durchaus Auswirkungen auf das Honorar und ist so eine Art grobe Vorgabe.

Auch freie Musiker können profitieren

 

Der Mindestlohn ist für angehende freie Künstler durchaus ein wichtiges Thema. Zwar ist er nicht verbindlich vorgeschrieben, aber die aktuelle Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentlohnung hat durchaus Auswirkungen auf das Honorar. Kein guter Künstler wird ein Honorar verlangen, dass deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Warum sollte auch weniger verdient werden, als wenn man sich fest anstellen ließe? Manche Bundesländer haben sogar Vorgaben entwickelt. Diese sind allerdings nur in Bereichen gültig, in denen die Künstler bei öffentlichen Einrichtungen eingestellt werden. Hier können auch DJs den Mindestlohn als Honorar erwarten und müssen sich nicht mit weniger zufriedengeben. Eine faire Lösung, denn so ist das Einkommen bei einem Engagement sichergestellt. Gerade in freien Berufen ist die Entlohnung ein wichtiges Thema und darf auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.

Fazit: Das Thema bleibt auch in der Zukunft von Interesse

 

Klar ist, dass die Entwicklung des Mindestlohns auch direkte Auswirkungen auf die Entwicklung der Honorare hat. In der Regel verdient ein freischaffender Künstler einen höheren Stundensatz, als es im Gesetz für den Mindestlohn vorgeschrieben ist. Steigt der Mindestlohn, dann passen die meisten Künstler ihre Stundensätze entsprechend an und profitieren so indirekt. Auch wenn man nicht als Arbeitnehmer beschäftigt ist, ergibt sich durch den Mindestlohn ein massiver Vorteil für die Musikszene. Für die Arbeitnehmer in der Branche ist dieser sogar noch signifikanter. Die Musikbranche war über viele Jahre hinweg als eine Branche bekannt, in der nicht gut gezahlt wird. Für Arbeitnehmer in der Musikbranche ist der Mindestlohn genauso vorgeschrieben und muss durch die Künstler und Agenturen entrichtet werden. So profitieren viele Menschen vom Mindestlohn und können dessen Vorteile für sich nutzbar machen.

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